Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am Dienstag die üblichen Diversifikationsvorschriften ausgesetzt und damit den Weg für den ersten Spot-Bitcoin-(BTC)-ETF des Landes für Privatanleger frei gemacht – fünf Jahre nachdem sie erstmals einen Krypto-Fonds genehmigt hatte, der nur qualifizierten Anlegern offenstand.
Wichtigste Punkte:
- Die FINMA genehmigt den ersten Schweizer Spot-Bitcoin-ETF, der auch Privatanlegern offensteht, nennt jedoch weder Fondsnamen noch Emittent.
- Die Aufsicht verzichtet auf die üblichen Vorgaben zur Risikostreuung und verweist auf die lange Handelshistorie sowie das hohe Handelsvolumen von Bitcoin.
- Strenge Vorgaben zu Verwahrung, operationellen Risiken und Transparenz gelten; weitere Anbieter haben bereits ähnliche Anträge eingereicht oder angekündigt.
FINMA-Ausnahme für Bitcoin
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht erklärte, bei dem Produkt handle es sich um den ersten öffentlich angebotenen Fonds nach schweizerischem Kollektivanlagengesetz, der direkt in Bitcoin investiert. Rechtlich fällt der Fonds in die Kategorie der „anderen Fonds für alternative Anlagen“ mit erhöhtem Risiko – und nicht unter die schuldrechtlichen Strukturen, die viele bestehende Krypto-Produkte nutzen. Weitere Anbieter haben laut FINMA ähnliche Gesuche eingereicht oder angekündigt.
Nach den üblichen Schweizer Fondsregeln müssen Vermögensverwalter die Kundengelder breit über verschiedene Anlagen streuen. In diesem Fall hat die FINMA eine Ausnahme zugelassen und sich dabei auf die lange Handelshistorie von Bitcoin sowie ein Handelsvolumen berufen, das deutlich über den meisten anderen Kryptowährungen liegt.
Ein FINMA-Sprecher lehnte es ab, den Fonds oder dessen Anbieter zu benennen; die Behörde äußere sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Instituten. Auch Ticker, Verwaltungsgebühr, Verwahrstelle, Startvolumen oder geplanter Börsenstart wurden nicht veröffentlicht. Damit bleibt ein Großteil der wirtschaftlichen Details im Dunkeln: Der Markt weiß, dass es das Produkt gibt – aber kaum mehr.
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Deutliche Risikohinweise zu Bitcoin
Die FINMA betonte, dass die Genehmigung Bitcoin nicht zu einer sicheren Geldanlage mache. Heftige Kursschwankungen könnten Anlegern einen erheblichen Teil ihres Kapitals kosten. Investoren müssten dieses Risiko bei der Frage berücksichtigen, wie stark sie sich engagieren.
Gemäß Bewilligungsauflagen müssen beaufsichtigte Institute Verwahr- und operationelle Risiken im Sinne der Krypto-Leitlinien minimieren, die die Behörde am 12. Januar veröffentlicht hat. Die Fondsdokumente müssen diese Risiken klar und verständlich darstellen. Vertriebsstellen des Fonds unterliegen zudem dem Finanzdienstleistungsgesetz: Sie müssen Angemessenheits- und Eignungsprüfungen durchführen und ausdrücklich auf Volatilität und mögliche Verluste hinweisen. Nach Ansicht der FINMA bietet dieser Point-of-Sale-Schutz Privatanlegern mehr Sicherheit, als wenn sie Kryptowährungen direkt erwerben.
Vorgeschichte der Krypto-ETPs in der Schweiz
Der neue Fonds unterscheidet sich deutlich von den Krypto-Produkten, die bereits heute in der Schweiz gehandelt werden. Die auf der SIX Swiss Exchange gelisteten Bitcoin-Exchange-Traded-Produkte sind besicherte Schuldverschreibungen und benötigen im Gegensatz zu Fonds keine FINMA-Zulassung. Der neue ETF hingegen untersteht dem Kollektivanlagengesetz und dessen Anlegerschutzbestimmungen.
SIX begann 2018 mit der Kotierung kryptobasierter Produkte, 2019 folgte ein Produkt, das Bitcoin und Ether (ETH) abbildet. Im September 2021 genehmigte die FINMA den Crypto Market Index Fund, der überwiegend in einen Korb digitaler Vermögenswerte investiert, schränkte ihn jedoch auf qualifizierte Anleger ein. Im September 2025 brachte Bitwise fünf weitere Krypto-ETPs an die SIX, darunter Produkte auf Bitcoin, Solana (SOL), XRP (XRP) sowie einen Digital-Asset-Index.
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