Die Market Participants Division der CFTC veröffentlichte am Montag eine No-Action-Position gegenüber Phantom Technologies Inc., dem Entwickler der selbstverwahrenden Kryptowallet Phantom. Darin heißt es, dass sie keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wegen unterlassener Registrierung als Introducing Broker im Zusammenhang mit bestimmten handelsbezogenen Softwarefunktionen empfehlen wird.
Die Entscheidung marks die erste formelle Entlastung durch CFTC-Mitarbeiter für einen nicht‑verwahrenden Wallet-Anbieter und erfolgt eine Woche, nachdem CFTC-Chairman Michael Selig öffentlich zugesagt hat, die Registrierungsfrage für DeFi-Softwareentwickler zu klären.
Phantom hatte die Position im Hinblick auf Software beantragt, die es seinen Nutzern ermöglicht, mit registrierten Futures Commission Merchants, Introducing Brokern und Designated Contract Markets zu handeln.
Nach den bestehenden CFTC-Regeln können Unternehmen, die Derivatehandel anbahnen oder erleichtern, Registrierungspflichten als Introducing Broker auslösen – eine Vorschrift, die ursprünglich für zentrale Intermediäre und nicht für Softwareanbieter formuliert wurde.
Was die Entlastung abdeckt
Die Mitarbeiter erklärten, sie würden keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Phantom oder dessen Personal wegen unterlassener Registrierung als Introducing Broker oder als zugeordnete Personen solcher Broker empfehlen, soweit es ausschließlich um diese softwaregestützten Vermittlungsaktivitäten geht.
Die Entlastung ist an Bedingungen geknüpft und begrenzt: Sie erstreckt sich nicht auf Aktivitäten, die für sich genommen CFTC-Registrierungspflichten auslösen, und gilt nur, wenn die zugrunde liegenden Geschäfte über ordnungsgemäß registrierte Gegenparteien executed werden.
Als selbstverwahrende Wallet hält oder kontrolliert Phantom keine Vermögenswerte der Nutzer. Die Wallet unterstützt in erster Linie die Solana-Blockchain und hat separat SEC-No-Action-Relief in Bezug auf Broker-Dealer-Registrierungspflichten beantragt.
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Regulatorischer Kontext
Das Phantom-Schreiben ist das erste greifbare Ergebnis von Seligs angekündigter Agenda. Auf der FIA Global Cleared Markets Conference am 10. März sagte der CFTC-Vorsitzende: „Zu lange war offen, ob Softwareanbieter die Registrierungspflichten der CFTC auslösen. Wir beabsichtigen, diese Frage direkt anzugehen.“
Die Behörde hat sichere Häfen für Softwareentwickler im Rahmen ihrer gemeinsamen Initiative „Project Crypto“ mit der SEC als priority eingestuft.
No-Action-Positionen der Mitarbeiter haben praktische Bedeutung, sind aber rechtlich nicht bindende Regeln. Sie spiegeln nur die Durchsetzungsstrategie der Division wider und können widerrufen oder angepasst werden, wenn sich die Umstände ändern.
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