Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am Dienstag zentrale Diversifikationsvorgaben aufgehoben und damit den Weg für den ersten Spot-Bitcoin-(BTC)-ETF für Privatanleger freigemacht – fünf Jahre nachdem sie erstmals einen Krypto-Fonds zugelassen hatte, der ausschließlich qualifizierten Anlegern offenstand.
Wichtigste Punkte:
- FINMA genehmigt den ersten Schweizer Spot-Bitcoin-ETF für Privatanleger, nennt jedoch weder Fondsnamen noch Emittent.
- Die Aufsicht verzichtet auf die üblichen Diversifizierungsvorschriften und verweist auf Bitcoins lange Handelshistorie und hohe Liquidität.
- Strenge Vorgaben zu Verwahrung, operationellen Risiken und Transparenz gelten; weitere Anbieter haben Anträge eingereicht oder angekündigt.
FINMA-Ausnahme für Bitcoin
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht teilte mit, dass es sich um den ersten öffentlich vertriebenen Fonds nach Schweizer Kollektivanlagerecht handelt, der direkt in Bitcoin investiert. Rechtlich wird der Fonds als «Übrige Fonds für alternative Anlagen» mit besonderen Risiken eingestuft – und nicht als forderungsbesichertes Wertpapier, wie viele bestehende Krypto-Produkte.
Üblicherweise schreiben die Schweizer Fondsregeln eine breite Streuung der Anlagen über mehrere Vermögenswerte vor. In diesem Fall gewährt die FINMA jedoch eine Ausnahme und verweist zur Begründung auf die lange Handelshistorie von Bitcoin sowie auf dessen Handelsvolumen, das deutlich über dem der meisten anderen Kryptowährungen liege. Weitere Fondsanbieter haben ähnliche Gesuche bereits eingereicht oder öffentlich angekündigt.
Ein FINMA-Sprecher lehnte es ab, den genehmigten Fonds oder dessen Emittenten zu benennen. Die Behörde äußere sich grundsätzlich nicht zu einzelnen Instituten, hieß es. Auch Ticker, Verwaltungsgebühr, Depotbank, Fondsvolumen zum Start oder das geplante Listing-Datum wurden nicht veröffentlicht. Anleger wissen somit, dass das Produkt existiert – konkrete kommerzielle Details bleiben vorerst im Dunkeln.
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Bitcoin-Risikohinweise
Die FINMA unterstrich, dass die Genehmigung Bitcoin nicht zu einer sicheren Anlage mache. Heftige Kursschwankungen könnten dazu führen, dass Investoren einen erheblichen Teil ihres eingesetzten Kapitals verlieren. Käufer müssten diese Volatilität berücksichtigen, wenn sie über die Höhe ihres Engagements entscheiden, so die Behörde.
Gemäß der Bewilligung müssen beaufsichtigte Institute Verwahr- und operationelle Risiken entlang der Krypto-Vorgaben minimieren, die die FINMA am 12. Januar veröffentlicht hat. Die Fondsdokumente haben diese Risiken klar und verständlich offenzulegen. Vertriebsstellen müssen zudem die Vorgaben des Finanzdienstleistungsgesetzes einhalten: Dazu zählen Angemessenheits- und Eignungsprüfungen sowie deutliche Hinweise auf starke Kursschwankungen und mögliche Verluste. Nach Ansicht der FINMA bieten diese Regeln am Point of Sale einen höheren Anlegerschutz, als wenn Anleger Bitcoin direkt erwerben.
Historie der Krypto-ETPs in der Schweiz
Der neue Fonds unterscheidet sich deutlich von den Krypto-Produkten, die bereits an Schweizer Börsen gehandelt werden. Die an der SIX Swiss Exchange gelisteten Bitcoin-ETPs sind forderungsbesicherte Schuldverschreibungen, die – anders als Fonds – keiner direkten FINMA-Fondsbewilligung bedürfen. Der neue ETF hingegen fällt vollumfänglich unter das Kollektivanlagerecht mitsamt dessen Anlegerschutzbestimmungen.
SIX listet seit 2018 börsengehandelte Produkte mit Krypto-Bezug; 2019 folgte ein Produkt, das die Entwicklung von Bitcoin und Ether (ETH) abbildet. Im September 2021 genehmigte die FINMA den Crypto Market Index Fund, der überwiegend in einen Korb digitaler Vermögenswerte investiert, beschränkte ihn aber auf qualifizierte Anleger und schloss Privatanleger aus. Im September 2025 brachte Bitwise fünf weitere Krypto-ETPs an die SIX, darunter Produkte auf Bitcoin, Solana (SOL), XRP (XRP) und einen Digital-Asset-Index.
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