Die U.S. Securities and Exchange Commission hat ausführliche Leitlinien für Broker-Dealer zur Verwahrung von Krypto-Wertpapier-Assets veröffentlicht. Die Hinweise erläutern, wie Unternehmen die bestehenden Kundenschutzregeln einhalten können, während sie tokenized stocks and bonds on blockchain networks halten.
Was passiert ist: Verwahrungsanforderungen
Die Division of Trading and Markets der SEC hat am 17. Dezember eine Verlautbarung veröffentlicht, in der erklärt wird, wie Broker-Dealer die Anforderungen der Rule 15c3-3 erfüllen können, wenn sie Krypto-Wertpapiere für Kunden verwahren.
Die Regel verlangt von Broker-Dealern, den physischen Besitz oder die Kontrolle über voll bezahlte und überschüssige Margenpapiere zu behalten, die für Kundenkonten geführt werden. Die neue Leitlinie stellt klar, dass Unternehmen als im physischen Besitz von Krypto-Assets gelten können, wenn sie direkten Zugriff auf die Assets und die Fähigkeit haben, sie auf dem Distributed-Ledger zu übertragen.
Broker-Dealer müssen eine gründliche Bewertung der Distributed-Ledger-Technologie und des zugehörigen Netzwerks durchführen, bevor sie Krypto-Wertpapiere halten.
Sie müssen schriftliche Richtlinien und Verfahren einrichten, um Assets und private Schlüssel zu schützen, unbefugten Zugriff durch Kunden oder Dritte zu verhindern und potenzielle Störungen wie Diebstahl, Netzwerkangriffe und Hard Forks zu adressieren.
Die Behörde stellte klar, dass Broker-Dealer sich nicht als im Besitz befindlich betrachten dürfen, wenn ihnen wesentliche Sicherheits- oder Betriebsprobleme mit der Distributed-Ledger-Technologie bekannt sind.
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Warum es wichtig ist: Regulatorischer Rahmen
Paul Atkins, Vorsitzender der SEC, sagte, Distributed-Ledger-Technologie und die Tokenisierung finanzieller Vermögenswerte „haben das Potenzial, unsere Kapitalmärkte zu transformieren“.
Die Leitlinien sind Teil der breiteren Bemühungen der SEC, Klarheit darüber zu schaffen, wie das Bundeswertpapierrecht auf Krypto-Assets Anwendung findet. Die Behörde hat kürzlich Informationsmaterialien für Anleger zu Verwahrungsoptionen für Krypto veröffentlicht und arbeitet an der Modernisierung der Regeln für Märkte mit tokenisierten Wertpapieren.
Atkins bestätigte, dass die Kommission im Januar 2026 Innovations-Ausnahmeregeln für Krypto-Unternehmen erlassen wird.
Die Ausnahmen würden es Unternehmen ermöglichen, Produkte ohne vollständige Registrierungspflichten auf den Markt zu bringen, während sie unter prinzipienbasierten Bedingungen operieren, die auf die zentralen politischen Ziele des Bundeswertpapierrechts ausgerichtet sind.
Die Leitlinie geht nicht auf das „control“-Element der Rule 15c3-3 ein, das die Division bereits separat in früheren häufig gestellten Fragen behandelt hat, die im Mai 2025 veröffentlicht wurden.
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