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US-Bankenaufsicht schafft Voraussetzungen für Banken, um an Kryptoaktivitäten teilzunehmen

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Alexey BondarevMar, 10 2025 10:05
US-Bankenaufsicht schafft Voraussetzungen für Banken, um an Kryptoaktivitäten teilzunehmen

Das Office of the Comptroller of the Currency hat Beschränkungen dafür gelockert, wie US-Banken mit Kryptowährungen und Stablecoins umgehen können.

Der föderale Bankenregulierer kündigte an, dass Finanzinstitute nun die Erlaubnis haben, Krypto-Assets zu verwalten. Sie können auch an Stablecoin-Aktivitäten und Node-Verifizierungsnetzwerken teilnehmen, ohne spezielle Vorab-Genehmigung.

Die OCC hat eine Anforderung beseitigt, die Banken zuvor dazu zwang, bestimmte Bedingungen zu erfüllen, bevor sie an krypto-bezogenen Aktivitäten teilnehmen konnten. Dies stellt einen bedeutenden Wandel gegenüber früheren Richtlinien dar.

„Die OCC erwartet, dass Banken über dieselben starken Risikomanagement-Kontrollen verfügen, um neuartige Bankaktivitäten zu unterstützen, wie sie es für traditionelle tun“, sagte der amtierende Währungsprüfer Rodney E. Hood.

Die regulatorische Änderung reduziert den Verwaltungsaufwand für Finanzinstitute, die an Kryptowährungsoperationen interessiert sind. Banken müssen dennoch angemessene Risikokontrollen nachweisen.

„Die heutige Maßnahme wird die Hürde für Banken senken, sich an krypto-bezogenen Aktivitäten zu beteiligen und sicherstellen, dass diese Bankaktivitäten von der OCC konsistent behandelt werden, unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie“, erklärte Hood. „Ich werde weiterhin hart daran arbeiten, sicherzustellen, dass Vorschriften wirksam und nicht übermäßig sind, während ein starkes föderales Bankensystem aufrechterhalten wird.“

Diese Richtlinie hebt eine während der Biden-Administration erlassene Direktive auf. Diese frühere, nun aufgehobene Direktive hatte von US-Banken verlangt, eine ausdrückliche behördliche Genehmigung einzuholen, bevor sie rechtmäßig an Kryptowährungsaktivitäten teilnehmen dürfen.

Der ursprüngliche Brief hatte festgelegt, dass Banken „nachvollziehbare, zufriedenstellende Nachweise bei ihrem Aufsichtsorgan erbringen müssen, dass sie über Kontrollen verfügen, um die Aktivität sicher und gesund durchzuführen“.

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