Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben Anthropic verklagt. Sie behaupten, das KI-Modell Claude sei mit illegal kopierten Songbooks aus sogenannten Schattenbibliotheken – insgesamt rund 7 Millionen heruntergeladenen Büchern – sowie mit gescrapten Liedtexten trainiert worden.
Zentrale Punkte:
- Die Musikverlage werfen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Werke per Torrent-Downloads und Lyrics-Scraping beschafft zu haben.
- In der Klageschrift ist von 7 Millionen aus Schattenbibliotheken heruntergeladenen Büchern die Rede, in denen sich auch zahlreiche Musikwerke befinden sollen.
- Gefordert werden gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 150.000 US-Dollar je Werk, bei dem eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung festgestellt wird.
Vorwürfe zu Anthropic-Downloads
Die Verlage reichten die Klage am 28. August 2026 beim US-Bundesgericht für den Northern District of California ein. Beklagte sind Anthropic, Mitgründer und CEO Dario Amodei sowie Mitgründer Benjamin Mann. Im Mittelpunkt steht die Herkunft der Trainingsdaten.
Laut Klage soll Mann im Juni 2021 über Library Genesis rund 5 Millionen Bücher per Torrent heruntergeladen haben. Weitere rund 2 Millionen Bücher seien im Juli 2022 von Anthropic-Mitarbeitern über Pirate Library Mirror bezogen worden. Nach Darstellung der Verlage enthielten diese Sammlungen auch nicht lizenzierte Notenausgaben und Songbooks mit ihren urheberrechtlich geschützten Werken, wie ein Bericht von BeInCrypto zusammenfasst.
Zudem wirft die Klage Anthropic vor, Liedtexte von Musixmatch und LyricFind automatisiert abgegriffen zu haben – beides Dienste, die Lizenzen für die Anzeige von Songtexten erwerben. Das Vorgehen wird in der Klage als „einer der größten und offenkundigsten fortdauernden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte“ bezeichnet. Zwei der vier Klagepunkte beziehen sich explizit auf das Torrenting.
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Schadensersatzforderungen von Sony und Warner
Die Verlage verlangen gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar für jedes Werk, bei dem eine Jury eine vorsätzliche Verletzung feststellt. Nach ihrer Darstellung tauchten Hunderte ihrer Songs in den heruntergeladenen Dateien auf; das zugrundeliegende Training habe insgesamt zehntausende urheberrechtlich geschützte Kompositionen umfasst. Gefordert wird ein Juryprozess.
Die Nutzung von BitTorrent verschärft nach Ansicht der Kläger die Rechtslage: Das Protokoll verteilt während des Downloads bereits Teile der Dateien an andere Nutzer. Damit gehe es nicht nur um das Beschaffen, sondern auch um das Weiterverbreiten unlizenzierter Kopien – und die Auseinandersetzung reiche über die Frage hinaus, wie Claude das Material im Training genutzt habe.
In einem früheren Bundesgerichtsverfahren zu Anthropic hatte ein Richter rechtmäßig erworbene Bücher von Piraterie klar abgegrenzt. Der Kauf physischer Bücher, deren Digitalisierung und Nutzung für KI-Training könne demnach unter Umständen als „Fair Use“ durchgehen. Die massenhaften Downloads aus Piratenbibliotheken stufte der Richter hingegen als „klare Piraterie, aber im gigantischen Maßstab“ ein. Diese Unterscheidung spielt nun erneut eine zentrale Rolle.
Anthropic hatte zudem in einem separaten Lyrics-Verfahren aus dem Jahr 2023 einen frühen Teilerfolg erzielt: Ein Gericht lehnte damals einen Eilantrag zur sofortigen Blockade des Claude-Trainings ab, während das Unternehmen im Gegenzug zusagte, Schutzmechanismen für KI-Ausgaben beizubehalten. Seither verlagert sich der Schwerpunkt der Urheberrechtsstreitigkeiten zunehmend auf die Herkunft der Trainingsdaten – zunächst bei Büchern, nun bei Musikverlagsrechten.
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