Mehrere große US-Medienhäuser unter Führung der New York Times haben am Donnerstag ein Bundesgericht aufgefordert, OpenAI zu sanktionieren. Dem KI-Unternehmen wird vorgeworfen, ein Datenset mit rund 78 Millionen ChatGPT‑Unterhaltungen verschwiegen und Milliarden weiterer Protokolle gelöscht zu haben.
Zentrale Punkte:
- Verlage werfen OpenAI vor, mehr als zwei Jahre lang verschleiert zu haben, dass sich ChatGPT-Protokolle und Trainingsdaten gezielt nach urheberrechtlich geschützten Nachrichten durchsuchen lassen.
- Mit dem Antrag soll unter anderem verhindert werden, dass ein 20‑Millionen‑Log-Sample im Prozess als Beweis dient; zugleich wird die Löschung von Milliarden Konversationen gerügt.
- OpenAI weist die Vorwürfe zurück und erklärt, die Kläger wollten tatsächlich in die Privatsphäre der Nutzer eindringen.
Vorwürfe zum Beweisverfahren gegen OpenAI
Der Sanktionsantrag, der am 9. Juli beim Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde, stammt neben der New York Times auch von der New York Daily News, Ziff Davis und dem Center for Investigative Reporting. Die Kläger werfen OpenAI vor, über mehr als zwei Jahre hinweg seine Fähigkeit falsch dargestellt zu haben, die eigenen Systeme nach urheberrechtlich geschütztem Nachrichtentext zu durchsuchen.
Im Verfahren hatte OpenAI wiederholt argumentiert, man könne den Trainingskorpus nicht gezielt durchsuchen. Zudem hieß es, die Herausgabe von ChatGPT‑Unterhaltungen sei unzumutbar aufwendig und gefährde den Datenschutz der Nutzer.
Dieses Bild geriet im April ins Wanken, als Datenschutzingenieur Vincent Monaco bei einer Aussage unter Eid offenlegte, dass OpenAI intern bereits entsprechende Suchläufe durchgeführt hatte. Seine Aussage legt nahe, dass das Unternehmen schon vor Klageerhebung rund 78 Millionen pseudonymisierte Konversationen gesammelt und gezielt nach Nachrichteninhalten gefiltert hatte.
Nach Darstellung der Verlage wurde all dies dem Gericht nicht mitgeteilt – während die Kläger monatelang ein stark geschwärztes Sample von 20 Millionen Protokollen auswerteten, deutlich weniger als die ursprünglich geforderten 120 Millionen. Das Gericht erklärte diese Stichprobe schließlich für unbrauchbar. Der Antrag wirft OpenAI zudem vor, trotz einer bestehenden Anordnung zur Beweissicherung Milliarden von Unterhaltungen gelöscht zu haben.
Auch interessant: Verlässt Charles Hoskinson Cardano? Er nennt die Behauptung eine komplette Lüge
Verlage drängen auf drakonische Strafen
Die Kläger verlangen, dass OpenAI im Prozess keine Beweise mehr aus dem 20‑Millionen‑Log‑Sample verwenden darf. Außerdem soll das Gericht feststellen, dass ChatGPT‑Ausgaben wesentliche Teile ihrer urheberrechtlich geschützten Inhalte wiedergegeben haben, und OpenAI jede gegenteilige Argumentation untersagen. Ergänzend fordern sie die Erstattung von Anwaltskosten sowie eine spezielle Jury‑Instruktion zu den angeblich gelöschten Protokollen.
Hauptanwalt Ian Crosby wirft OpenAI vor, „die Times, die Daily‑News‑Kläger, die Öffentlichkeit und das Gericht belogen“ zu haben, während bereits durchgeführte Suchläufe verschwiegen worden seien. Steven Lieberman, Anwalt der Daily News, beschuldigt das Unternehmen, Beweise „versteckt und vernichtet“ zu haben, die zeigen würden, „wie ChatGPT mit gestohlenem Journalismus trainiert wurde“.
Drew Pusateri, Sprecher von OpenAI, bezeichnete die Vorwürfe als offenkundig falsch und kündigte an, das Unternehmen werde „weiterhin die Privatsphäre unserer Nutzer und die seit Langem etablierten Grundsätze der fairen Nutzung verteidigen“.
Die New York Times hatte OpenAI und Microsoft im Dezember 2023 verklagt. Ihr zentraler Vorwurf: Beide hätten auf Basis von Millionen Artikeln des Hauses ohne Erlaubnis und ohne Vergütung leistungsstarke, substituierende Produkte entwickelt. Nach eigenen Angaben hat die Times inzwischen mehr als 28 Millionen US‑Dollar für Gerichtsverfahren gegen KI‑Konzerne ausgegeben – darin enthalten ist auch eine separate Klage gegen Perplexity. Anthropic wiederum einigte sich im vergangenen Jahr mit Buchautoren auf eine Zahlung von 1,5 Milliarden Dollar wegen urheberrechtswidrig kopierter Werke – bislang der größte Vergleich im KI‑Urheberrechtsstreit.
Lesen Sie als Nächstes: Palantir streicht 50 Ingenieure und ein Viertel seines Börsenwerts: Was ist schiefgelaufen?





