Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben Anthropic verklagt. Sie werfen dem KI-Unternehmen vor, das Modell Claude mit illegal beschafften Songbooks aus Schattenbibliotheken – insgesamt rund 7 Millionen Bücher – sowie mit gescrapten Liedtexten trainiert zu haben.
Zentrale Punkte:
- Die Musikverlage behaupten, Anthropic habe urheberrechtlich geschützte Werke über Torrent-Downloads und das Scraping von Songtexten beschafft.
- In der Klageschrift werden rund 7 Millionen über Schattenbibliotheken geladene Bücher genannt, darunter auch Notenmaterial und Songbooks mit ihren Werken.
- Die Verlage fordern bis zu 150.000 US‑Dollar Schadensersatz pro Werk, bei dem die Jury eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung feststellt.
Anthropic und Torrent-Downloads
Die Klage wurde am 28. August 2026 beim Bundesgericht für den Northern District of California eingereicht. Beklagte sind Anthropic, Mitgründer und CEO Dario Amodei sowie Mitgründer Benjamin Mann. Im Mittelpunkt steht die Herkunft der Trainingsdaten.
Nach Darstellung der Verlage lud Mann im Juni 2021 etwa 5 Millionen Bücher von Library Genesis herunter, während Anthropic-Mitarbeiter im Juli 2022 weitere 2 Millionen Werke von Pirate Library Mirror bezogen haben sollen. Diese Sammlungen hätten laut Klage unter anderem nicht lizenzierte Notenausgaben und Songbooks mit ihren urheberrechtlich geschützten Kompositionen enthalten.
Außerdem soll Anthropic Liedtexte von Musixmatch und LyricFind gescraped haben – beides Dienste, die eigentlich Lizenzen für die Anzeige von Songtexten einholen. Die Klage bezeichnet das behauptete Vorgehen als „einen der größten und schamlosesten andauernden Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte“. Zwei der vier Anklagepunkte beziehen sich ausdrücklich auf Torrent-Aktivitäten.
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Mögliche Schadensersatzsumme für Sony und Co.
Die Verlage verlangen gesetzlichen Schadensersatz von bis zu 150.000 US‑Dollar pro Werk, das eine Jury als vorsätzlich verletzt einstuft. Ihren Angaben zufolge tauchten Hunderte ihrer Songs in den heruntergeladenen Dateien auf; insgesamt gehe es beim Training um Zehntausende urheberrechtlich geschützter Werke. Gefordert wird eine Juryverhandlung.
Die Nutzung von BitTorrent verschärft den Streit, weil das Protokoll beim Download gleichzeitig Dateifragmenten an andere Nutzer weitergeben kann. Aus Sicht der Verlage geht es deshalb nicht nur um das Erlangen, sondern auch um die Verbreitung unlizenzierter Kopien – und damit weit über die Frage hinaus, wie Claude die Materialien im Training verwendet hat.
In einem früheren Bundesgerichtsverfahren zu Anthropic hatte die zuständige Richterin zwischen rechtmäßig erworbenen Büchern und Raubkopien unterschieden.
Der Kauf gedruckter Bücher, deren Einscannen und anschließende Verwendung für KI-Training könne demnach unter „Fair Use“ fallen, so das Gericht. Die Massen-Downloads aus Piratenbibliotheken bezeichnete die Richterin dagegen als „einfache Piraterie, nur im gigantischen Maßstab“. Genau diese Trennlinie spielt nun wieder eine Rolle.
Anthropic hatte in einem getrennten Songtext-Verfahren, das 2023 eingereicht wurde, einen frühen Teilerfolg erzielt: Eine Richterin lehnte es ab, das Training von Claude vorläufig zu stoppen, während das Unternehmen sich im Gegenzug auf bestimmte Ausgabeschranken verpflichtete. Seither verlagern sich die Copyright-Streitigkeiten zunehmend auf die Herkunft der Trainingsdaten – zunächst bei Büchern, nun verstärkt bei Musikverlagen und ihren Katalogen.
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