Südkoreanische Staatsanwälte untersuchen den Verlust von Bitcoin (BTC), die in einem Strafverfahren beschlagnahmt worden waren, nachdem ein mutmaßlicher Phishing-Angriff die staatliche Verwahrung etwa Mitte 2025 kompromittiert hatte.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Gwangju hat laut Yonhap News kürzlich festgestellt, dass eine beträchtliche Menge beschlagnahmter Kryptowährungen während des Lagerungs- und Verwaltungsprozesses verschwunden ist.
Interne Ermittlungen deuten auf Phishing als wahrscheinliche Ursache des Verlusts hin.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, den genauen Wert oder die Menge der fehlenden Bitcoin offenzulegen, da noch ermittelt wird, wie die Vermögenswerte aus staatlicher Verwahrung verschwinden konnten.
„Wir führen eine Untersuchung durch, um die Umstände und den Verbleib der verlorenen beschlagnahmten Gegenstände nachzuverfolgen“, sagte ein Staatsanwalt am Donnerstag gegenüber Yonhap News.
Die Behörde konnte keine weiteren Details zu dem Vorfall bestätigen.
Die Staatsanwaltschaft in Gwangju hat bereits zuvor groß angelegte Beschlagnahmungen von Kryptowährungen mit erheblichen Bitcoin-Beständen bearbeitet.
In einem Ermittlungsverfahren zu illegalem Glücksspiel im Jahr 2024 versuchten Staatsanwälte, 24.613 BTC zu beschlagnahmen – bei aktuellen Kursen rund 2,2 Milliarden US-Dollar – von einem Betreiber, der zwischen 2018 und 2021 Wettseiten auf Basis von Bitcoin-Kursschwankungen betrieben hatte.
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Warum das wichtig ist
Der Verlust wirft Fragen zu Verwahrungsprotokollen für beschlagnahmte Krypto-Vermögenswerte auf, da die südkoreanischen Behörden ihre Maßnahmen gegen kryptobezogene Straftaten ausweiten.
Der Oberste Gerichtshof Südkoreas hat 2018 die rechtliche Befugnis zur Beschlagnahme von auf Börsen gehaltenen Bitcoin etabliert und entschieden, dass Kryptowährungen immaterielle Vermögenswerte mit Vermögenswertcharakter sind, die der Einziehung unterliegen.
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Dezember 2025 stellte zudem klar, dass auf zentralisierten Börsen wie Upbit und Bithumb gehaltene Bitcoin im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen als einziehbares Eigentum gelten.
Das Urteil ging auf einen Fall aus dem Jahr 2020 zurück, in dem die Polizei im Zuge einer Geldwäsche-Ermittlung 55,6 BTC beschlagnahmt hatte.
Der Vorfall legt Sicherheitslücken bei der Verwahrung beschlagnahmter digitaler Vermögenswerte durch Strafverfolgungsbehörden offen, die spezialisierte Verwahrungslösungen erfordern – anders als traditionell beschlagnahmtes Eigentum.
Die südkoreanischen Behörden haben ihre Durchsetzung im Kryptobereich zuletzt verschärft; Staatsanwälte haben spezialisierte Einheiten für Krypto-Kriminalität eingerichtet, die Fälle mit beschlagnahmten Vermögenswerten im Milliardenbereich (in Won) bearbeiten.
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