Wenn Sie Unikoin Gold (UKG) zwischen dem 11. Juni 2017 und dem 7. November 2017 direkt von Unikrn, Inc. gekauft oder erworben haben, könnten Sie anspruchsberechtigt für eine Zahlung aus dem Unikrn Fair Fund sein.

Wenn Sie zwischen dem 11. Juni 2017 und dem 7. November 2017 Unikoin Gold (UKG) direkt von Unikrn, Inc. erworben haben, könnten Sie eine Zahlung erhalten.
vor 2 Stunden
Wenn Sie Unikoin Gold (UKG) zwischen dem 11. Juni 2017 und dem 7. November 2017 direkt von Unikrn, Inc. gekauft oder erworben haben, könnten Sie anspruchsberechtigt für eine Zahlung aus dem Unikrn Fair Fund sein.

COSTA MESA, Kalifornien, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die folgende Erklärung wird von Simpluris, Inc., dem vom SEC bestellten Fondsverwalter, abgegeben.

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Vor der

SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION

In der Angelegenheit Unikrn, Inc.

Verwaltungsverfahren Az. 3-20003

Wenn Sie Unikoin Gold (UKG) zwischen dem 11. Juni 2017 und dem 7. November 2017 direkt von Unikrn, Inc. gekauft oder erworben haben, könnten Sie anspruchsberechtigt für eine Zahlung aus dem Unikrn Fair Fund sein. Der Fair Fund wurde nach dem Verfahren der Securities and Exchange Commission (SEC) in der Angelegenheit Unikrn, Inc., Verwaltungsverfahren Az. 3-20003, eingerichtet.

HINTERGRUND

Unikrn ist Betreiber einer Online-eSports-Gaming- und Glücksspielplattform. Zwischen Juni und Oktober 2017 führte Unikrn ein zweiphasiges Angebot durch: einen Vorverkauf und ein Initial Coin Offering (ICO). Durch das Angebot wurden 31 Millionen US-Dollar durch den Verkauf von Unikoin Gold (UKG), einem digitalen Token, eingenommen.

Am 15. September 2020 erließ die SEC eine Anordnung, in der festgestellt wurde, dass Unikrn sein Angebot und den Verkauf von UKG-Token nicht wie nach den Bundeswertpapiergesetzen erforderlich registriert hatte und dass dieses Angebot nicht von den Registrierungspflichten befreit war. Die SEC ordnete außerdem an, dass Unikrn eine zivilrechtliche Geldstrafe in Höhe von 6,1 Millionen US-Dollar zahlt, was Unikrn getan hat. Die Geldstrafe wird nun an geschädigte Anleger ausgeschüttet.

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN

Um anspruchsberechtigt für eine Zahlung aus dem Fair Fund zu sein, müssen Sie einen oder mehrere UKG‑Digitaltoken zwischen dem 11. Juni 2017 und dem 7. November 2017 gekauft haben.

Vollständige Details sind im Plan of Allocation (der „Plan“) enthalten, der online unter www.UnikrnSECFairFund.com und auf der SEC‑Website unter https://www.sec.gov/enforcement-litigation/distributions-harmed-investors/distributions-commission-administrative-proceedings-notices-orders-pertaining-disgorgement-fair#unik verfügbar ist.

Sie können beim Fondsverwalter auch per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter 833-360-6811 ein Exemplar des Plans anfordern.

WEITERE INFORMATIONEN

Zusätzliche Informationen zum Unikrn Fair Fund, einschließlich Kopien des Plans, des Anspruchsformulars und anderer relevanter Dokumente, finden Sie unter www.UnikrnSECFairFund.com. Sie können Kopien anfordern oder weitere Informationen einholen, indem Sie den Fondsverwalter kontaktieren.

E-Mail:

[email protected]

Anruf:

833-360-6811

Schriftlich:

Unikrn SEC Fair Fund

Fund Administrator

P.O. Box 25142

Santa Ana, CA 92799

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