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CFTC und SEC einigen sich auf Krypto-Haircuts

CFTC und SEC einigen sich auf Krypto-Haircuts

Die Market Participants Division und die Division of Clearing and Risk der CFTC veröffentlichten am Freitag ein FAQ mit 11 Fragen, das konkretisiert, wie Futures Commission Merchants (FCMs) und Clearinghäuser Kryptowährungen als Sicherheit in US‑Derivatemärkten verwenden dürfen – und damit praktische Lücken schließt, die durch zwei im Dezember 2025 veröffentlichte Staff‑Letters offengeblieben waren.

Das document ist keine verbindliche Regel, bietet regulierten Unternehmen aber den bislang klarsten Rahmen, um Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Zahlungs‑Stablecoins in Margin- und Besicherungsstrukturen zu integrieren.

Die Leitlinien bauen auf Staff Letter 26‑05 auf, der aus einem Antrag von Coinbase Financial Markets in Zusammenarbeit mit dem Clearinghaus Nodal Clear hervorging, USDC als Futures‑Sicherheit zu verwenden.

Außerdem wird der Kapitalabschlags‑Rahmen der CFTC mit den im Februar 2026 veröffentlichten Vorgaben der SEC zu Broker‑Dealer‑Haircuts abgestimmt – ein bewusstes Signal für eine koordinierte Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden.

Kapitalabschläge und was FCMs tun dürfen

FCMs, die eigene Positionen in Bitcoin oder Ether halten, müssen mindestens einen Kapitalabschlag von 20 % anwenden; Zahlungs‑Stablecoins unterliegen einem Abschlag von 2 %.

FCMs dürfen von Kunden gestellte, nicht wertpapierähnliche Krypto‑Vermögenswerte – nach Anwendung dieser Haircuts – zur Deckung von Soll- oder Fehlbeträgen in Futures‑ und geclearten Swaps‑Konten verwenden. Sie dürfen zudem eigene Zahlungs‑Stablecoins als „residual interest“ auf segregierten Kundenkonten hinterlegen.

FCMs dürfen jedoch weder Bitcoin noch Ether oder andere Krypto‑Vermögenswerte, die keine Stablecoins sind, als „residual interest“ auf diesen Konten deponieren.

Kundengelder dürfen nicht in Stablecoins invested werden – die bestehende Liste zulässiger Anlagen nach Commission Regulation 1.25 bleibt unverändert.

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Ungesicherte Swaps und Clearinghäuser

Krypto‑Vermögenswerte, einschließlich Stablecoins, sind als Margin für unbesicherte Swaps nicht zulässig.

Die einzige Ausnahme betrifft tokenisierte Formen von Vermögenswerten, die sich bereits auf der Liste zulässiger Sicherheiten befinden, sofern sie identische rechtliche und wirtschaftliche Rechte wie ihre ursprünglichen Pendants aufweisen.

Derivatives Clearing Organizations dürfen hingegen Krypto‑Vermögenswerte als Anfangssicherheit für geclearte Geschäfte akzeptieren, vorbehaltlich ihrer eigenen Verfahren zur Festlegung von Haircuts und monatlichen Stresstests.

Onboarding‑Prozess

FCMs müssen vor der Berufung auf das No‑Action‑Letter über das WinJammer‑System der CFTC eine Mitteilung einreichen.

Während eines anfänglichen Dreimonatszeitraums dürfen sie nur Bitcoin, Ether und Zahlungs‑Stablecoins akzeptieren, müssen bedeutende Cybersicherheitsvorfälle umgehend melden und wöchentliche Berichte zu ihren Krypto‑Beständen einreichen.

Diese Beschränkungen entfallen nach Ablauf der drei Monate, wodurch eine Ausweitung auf andere zulässige Krypto‑Vermögenswerte möglich wird.

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