Circle fordert die EU auf, Stablecoins für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften zuzulassen

Circle fordert die EU auf, Stablecoins für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften zuzulassen

Circle (USDC) Internet Group hat die EU‑Regulierungsbehörden dazu aufgefordert, den Pilotrahmen für Distributed-Ledger-Technologie des Blocks zu überarbeiten und argumentiert, die derzeitigen Regeln seien zu starr, um eine sinnvolle Stablecoin‑Akzeptanz in der Kapitalmarktabwicklung zu unterstützen.

Das Unternehmen hat eine Stellungnahme zur gezielten Konsultation der Europäischen Kommission vom April 2025 zur Integration der EU‑Kapitalmärkte eingereicht und drängt auf Änderungen beim Zugang zur Abwicklung, beim aufsichtsrechtlichen Umfang und bei den Besicherungsregeln.

Seit dem Start des DLT‑Pilotregimes im März 2023 haben nur drei Marktinfrastrukturen eine Zulassung erhalten – und selbst diese haben nur wenige Live‑Transaktionen abgewickelt.

Die Abwicklungs-Engstelle

Ein Kernproblem ist die Cash‑Abwicklung. Nach dem derzeitigen Pilot dürfen nur E‑Geld‑Token, die von Kreditinstituten – nicht von E‑Geld‑Instituten wie Circle – emittiert werden, als Abwicklungsaktiva fungieren. Diese Beschränkung hat MiCA‑konforme Stablecoins wie EURC aus On‑Chain‑Abwicklungsströmen herausgehalten.

Circle begrüßte, dass die Kommission offen dafür ist, E‑Geld‑Token für die Abwicklung anzuerkennen, warnte jedoch, dass eine Beschränkung auf „bedeutende“ Token Euro‑denominierte Stablecoins unbeabsichtigt ausschließen könnte.

Das Unternehmen argumentierte zudem, dass Kryptodienstleister – nicht nur Banken und Zentralverwahrer – berechtigt sein sollten, Abwicklungskonten anzubieten, um Reibungen für Nicht‑Bank‑Akteure zu verringern.

Das Marktintegrationspaket der Kommission vom Dezember 2025 ist in diese Richtung gegangen und schlägt vor, den Kreis der zulässigen Einheiten auf zugelassene Krypto‑Asset‑Dienstleister zu erweitern und die Aktivitätsobergrenze von 6 Mrd. € auf 100 Mrd. € anzuheben.

Aufsicht und Besicherung

Circle plädierte für eine gestufte Aufsicht, bei der die direkte Aufsicht durch die ESMA großen, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen vorbehalten bleibt, während kleinere Betreiber unter der Aufsicht der nationalen Behörden bleiben.

Die Kommission ging noch weiter und schlug vor, die ESMA zur direkten Aufsichtsbehörde aller MiCA‑lizenzierten Anbieter zu machen.

Bei der Besicherung forderte Circle Regeln, die es Stablecoins erlauben, als finanzielle Sicherheiten zu qualifizieren, und verwies auf parallele Entwicklungen in den USA – wo der GENIUS Act, der im Juli 2025 unterzeichnet wurde, den ersten bundesweiten Stablecoin‑Rahmen geschaffen hat – sowie im Vereinigten Königreich.

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Der kommerzielle Hintergrund

Circle hat ein unmittelbares kommerzielles Interesse an diesen Reformen. Das Unternehmen ist der einzige große globale Emittent, dessen USDC und EURC vollständig MiCA‑konform sind, und die Marktkapitalisierung von EURC stieg im Jahr 2025 von rund 70 Mio. € auf über 300 Mio. €.

Im September unterzeichneten Circle und die Deutsche Börse Group eine Vereinbarung, um die Integration beider Stablecoins in europäische Handels‑, Abwicklungs‑ und Verwahrungsstrukturen zu prüfen.

Das Marktintegrationspaket tritt nun in Triloge mit dem Europäischen Parlament und dem Rat ein; der Gesetzgebungsprozess dürfte sich mindestens bis Ende 2026 hinziehen.

Circle reagierte nicht umgehend auf Yellows Anfrage nach einer Stellungnahme.

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