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Circle will, dass die EU Stablecoins für die Abwicklung von Geschäften zulässt

Circle will, dass die EU Stablecoins für die Abwicklung von Geschäften zulässt

Circle (USDC) Internet Group hat EU‑Aufsichtsbehörden aufgefordert, den Pilotrahmen der Union für Distributed‑Ledger‑Technologie zu überarbeiten. Das Unternehmen argumentiert, die derzeitigen Regeln seien zu starr, um eine sinnvolle Stablecoin‑Übernahme in der Kapitalmarkt­abwicklung zu ermöglichen.

Das Unternehmen hat eine Stellungnahme zur gezielten Konsultation der Europäischen Kommission vom April 2025 zur Integration der EU‑Kapitalmärkte eingereicht und drängt dabei auf Änderungen beim Zugang zur Abwicklung, beim Aufsichtsrahmen und bei den Sicherheitenregeln.

Seit dem Start des DLT‑Pilotregimes im März 2023 haben nur drei Marktinfrastrukturen eine Zulassung erhalten – und selbst diese haben nur wenige Live‑Transaktionen abgewickelt.

Die Abwicklungs-Engstelle

Ein Kernproblem ist die Geldabwicklung. Im aktuellen Pilot dürfen nur E‑Geld‑Token, die von Kreditinstituten – nicht von E‑Geld‑Instituten wie Circle – emittiert werden, als Abwicklungsaktiva fungieren. Diese Beschränkung hat dazu geführt, dass MiCA‑konforme Stablecoins wie EURC aus On‑Chain‑Abwicklungsströmen herausgehalten werden.

Circle begrüßte, dass die Kommission offen dafür ist, E‑Geld‑Token für die Abwicklung anzuerkennen, warnte jedoch, dass eine Beschränkung auf „bedeutende“ Token euro‑denominierte Stablecoins unbeabsichtigt ausschließen könnte.

Das Unternehmen argumentierte außerdem, dass Krypto‑Dienstleister – nicht nur Banken und Zentralverwahrer – berechtigt sein sollten, Abwicklungskonten anzubieten, um Reibungen für Nichtbanken zu verringern.

Das Marktintegrationspaket der Kommission vom Dezember 2025 ist in diese Richtung gegangen und schlägt vor, den Kreis der zulässigen Akteure auf zugelassene Krypto‑Dienstleister zu erweitern und die Aktivitätsobergrenze von 6 Mrd. € auf 100 Mrd. € anzuheben.

Aufsicht und Sicherheiten

Circle sprach sich für eine gestufte Aufsicht aus, bei der die direkte Überwachung durch die ESMA großen grenzüberschreitend tätigen Unternehmen vorbehalten bleibt, während kleinere Betreiber unter nationaler Aufsicht verbleiben.

Die Kommission ging weiter und schlug vor, die ESMA zur direkten Aufseherin aller MiCA‑lizenzierten Anbieter zu machen.

Bei Sicherheiten forderte Circle Regeln, die es Stablecoins erlauben, als Finanzsicherheiten zu qualifizieren, und verwies auf parallele Initiativen in den USA – wo der GENIUS Act, der im Juli 2025 unterzeichnet wurde, den ersten bundesweiten Stablecoin‑Rahmen geschaffen hat – sowie im Vereinigten Königreich.

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Der kommerzielle Hintergrund

Circle hat ein direktes kommerzielles Interesse an diesen Reformen. Es ist der einzige große globale Emittent, dessen USDC und EURC vollständig MiCA‑konform sind, und die Marktkapitalisierung von EURC ist im Jahr 2025 von rund 70 Mio. € auf über 300 Mio. € gestiegen.

Im September haben Circle und die Deutsche Börse Group eine Vereinbarung unterzeichnet, um zu prüfen, wie beide Stablecoins in europäische Handels‑, Abwicklungs‑ und Verwahrungsprozesse integriert werden können.

Das Marktintegrationspaket geht nun in die Trilog‑Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat; der Gesetzgebungsprozess dürfte sich mindestens bis Ende 2026 hinziehen.

Circle reagierte nicht umgehend auf Yellows Anfrage nach einer Stellungnahme.

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