OpenAI hat interne E-Mails und Nachrichten veröffentlicht, um Apples Klage wegen angeblichen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen zu entkräften. Der KI-Entwickler wirft dem iPhone-Konzern vor, vor der Klageerhebung fünf Monate lang nicht reagiert zu haben und erst anschließend zwei Ex-Mitarbeiter zu verklagen.
Wichtigste Punkte:
- OpenAI stellte einen Blogbeitrag online, in dem Apples Klage wegen Geschäftsgeheimnissen als sorglos, überzogen und ungewöhnlich persönlich bezeichnet wird.
- Apple forderte am Montag eine einstweilige Verfügung eines US-Bundesgerichts, die zwei Ex-Mitarbeiter und OpenAI von jeglichem Zugriff auf die strittigen Materialien ausschließen soll.
- OpenAI veröffentlichte iMessage-Verläufe, die belegen sollen, dass Apple-Mitarbeiter einen ausgeschiedenen Ingenieur baten, beim Auffinden von Unternehmensdateien zu helfen.
OpenAI widerspricht Apples Darstellung interner E-Mails
Die Erwiderung erschien über Nacht unter dem Titel „Apple irrt sich hier“ und ist im Namen des Unternehmens gezeichnet, nicht eines einzelnen Managers. OpenAI wirft Apple vor, die Klage sei sorglos, aggressiv und auf merkwürdige Weise persönlich – und werde damit den eigenen hohen Standards nicht gerecht, auf denen der Ruf des Konzerns beruhe.
Berichte über den Blogeintrag zeigen, wie weit sich OpenAI nun von den knappen Einzeilern entfernt, mit denen das Unternehmen unmittelbar nach Einreichung der Klage reagiert hatte.
In seinem Beitrag schreibt OpenAI, Apple räume inzwischen ein, dass externe Anwälte versehentlich die falsche Person angeschrieben hätten, nachdem sie zwei asiatische Nachnamen verwechselt hätten. Zudem habe Apple eingeräumt, dass ein angebliches Gespräch mit Chefjustiziar Che Chang nie stattgefunden habe und der Konzern selbst erklärt habe, alle Probleme seien geklärt gewesen, bevor er sich nicht mehr gemeldet habe.
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Apple beantragt einstweilige Verfügung gegen Chang Liu und Tang Tan
Apple bat am Montag ein Bundesgericht darum, den beiden ehemaligen Mitarbeitern sowie OpenAI zu untersagen, auf die umstrittenen Informationen zuzugreifen, sie zu nutzen oder weiterzugeben. Parallel dazu stellte der Konzern einen Eilantrag auf beschleunigte Beweisaufnahme, einschließlich Unterlagen darüber, wie die Beklagten auf Apples Systeme zugegriffen haben sollen. Apple argumentiert vor Gericht, ohne eine einstweilige Verfügung drohe dem Unternehmen ein nicht wiedergutzumachender Schaden.
In der Eingabe werden Chang Liu und Tang Yew Tan für Zeugenaussagen benannt, ebenso die OpenAI-Mitarbeiterin Yu-Ting Peng sowie ein nicht genannter früherer Apple-Angestellter, der inzwischen für OpenAI arbeitet. Liu war als leitender System-Elektroingenieur tätig, Tan verantwortete das Produktdesign für iPhone und Apple Watch.
OpenAI-Verteidigung verweist auf Zugriffsrechte in Apples Systemen
OpenAI erklärt, Apple-Mitarbeiter hätten Liu nach dessen Ausscheiden am 22. Januar kontaktiert und ihn gebeten, Dateien zu finden, die mit ihren laufenden Projekten verknüpft seien. Der verbleibende Systemzugang sei Folge von Apples Offboarding-Prozess und kein Hinweis auf Datendiebstahl, argumentiert OpenAI. Zugleich nimmt das Unternehmen Tan in Schutz, der 24 Jahre lang bei Apple gearbeitet hatte, bevor er zum Hardware-Team von OpenAI wechselte.
Im Kern ringen beide Seiten um die Kontrolle über den Markt für Verbrauchergeräte, den Apple bislang dominiert. OpenAI hatte im vergangenen Jahr das Design-Startup io des früheren Apple-Chefdesigners Jony Ive für 6,5 Milliarden US-Dollar übernommen und seitdem zahlreiche Apple-Designer und -Ingenieure abgeworben – mit dem Ziel, ein Gerät zu entwickeln, das Smartphones perspektivisch überflüssig machen könnte.
Apple reichte die Klage am 10. Juli beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California ein und nennt darin OpenAI, io Products, Liu und Tan als Beklagte.
In der 41-seitigen Beschwerde wirft Apple OpenAI-Mitarbeitern vor, Bewerber gezielt nach Details zu unveröffentlichten Produkten und physischen Prototypen ausgefragt zu haben. OpenAI wies bereits am Tag der Klageeinreichung jedes Interesse an Geschäftsgeheimnissen von Wettbewerbern zurück und erklärte vier Tage später, man habe keinerlei Belege zur Untermauerung der Vorwürfe gesehen.
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