Eine neu veröffentlichte Erklärung der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) hat lang ersehnte Klarheit zu einer der umstrittensten regulatorischen Fragen in der Krypto-Branche geschaffen: ob das Staking in Proof-of-Stake (PoS) Blockchain als Wertpapiertransaktion gemäß Bundesrecht gilt.
Am 29. Mai kündigte die Abteilung für Corporate Finance der SEC an, dass eine breite Kategorie von Staking-Aktivitäten nicht die Definition von Wertpapieren gemäß entweder dem Securities Act von 1933 oder dem Securities Exchange Act von 1934 erfüllt. Diese Anleitung, die selbstgesteuertes Staking, Support durch Dritte und Verwahrungsstakingsdienste umfasst, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Kryptobranche haben - insbesondere auf Krypto-ETFs, die Anlegern Staking-Belohnungen bieten möchten.
Laut der internen Rechtsinterpretation der SEC erfüllt PoS-Staking, bei dem Belohnungen aus dem Blockchain-Protokoll selbst - im Gegensatz zu unternehmerischen Bemühungen eines Dritten - verdient werden, nicht den Howey-Test für Wertpapiere. Der Howey-Test ist ein vierstufiger juristischer Standard, der verwendet wird, um festzustellen, ob ein Vermögenswert als Investitionsvertrag und somit als Wertpapier qualifiziert ist. Da Staking-Belohnungen direkt aus dem Betrieb des Protokolls entstehen und nicht von einem zentralisierten Promoter, argumentiert die SEC-Abteilung, dass diese keine Bundeswertpapiergesetze auslösen.
Praktisch bedeutet das, dass Einzelpersonen, die ihre Vermögenswerte in einem PoS-System sperren, um ein Netzwerk zu sichern und im Gegenzug Erträge zu erhalten, kein Wertpapierangebot tätigen, vorausgesetzt, sie verlassen sich nicht auf einen Dritten, um diese Erträge zu erzeugen. Die Erklärung weist auch darauf hin, dass Funktionen wie frühzeitige Auszahlungsoptionen oder Slashing-Versicherung an sich keine Wertpapiere darstellen.
Hester Peirce, die beständigste pro-Krypto-Kommissarin der SEC, spiegelte die Logik der Abteilung auf einer öffentlichen Veranstaltung wider und merkte an: „Sicherheit bieten ist kein Wertpapier.“ Peirce hat sich lange für klarere regulatorische Leitplanken für Krypto ausgesprochen, die den Anlegerschutz mit Innovation ausbalancieren.
Auswirkungen auf Krypto-ETFs und Anlageverwalter
Die neue Haltung der SEC könnte den Weg für eine neue Generation von Krypto-ETFs mit Staking-Funktionalität ebnen. Bis jetzt hat die regulatorische Unsicherheit um das Staking die Fondsemissionäre daran gehindert, Staking-Belohnungen in Spot-Krypto-ETF-Strukturen einzubeziehen, insbesondere bei Ethereum-basierten Produkten.
ETF-Anbieter wie Grayscale und ARK Invest haben für die Zulassung geworben, Staking-Funktionen in ihre Produkte aufzunehmen. Im April verlängerte die SEC die Prüfungsfrist darüber, ob Staking in vorgeschlagenen Ethereum-ETFs erlaubt werden soll, wobei eine endgültige Entscheidung bis Juli 2025 erwartet wird. Die Klarstellung der SEC könnte die Chancen auf eine Genehmigung erheblich verbessern.
„Das ist ein großer Schritt für ETF-Anbieter, die Staking anbieten möchten“, bemerkte Eleanor Terrett, Moderatorin von Crypto in America, und betonte, dass die Erklärung eine Verschiebung der regulatorischen Haltung nach Monaten der Zögerlichkeit darstellt.
Rechtsexperten sehen ein mögliches Momentum dafür, dass Staking zu einem Standardmerkmal in Krypto-Fondsprodukten wird. Rebecca Rettig, Chief Legal Officer bei Jito Labs, betonte, dass Staking eine Kernfunktion vieler PoS-Netzwerke sei und die Integration in ETFs die Renditen und die Netzteilnahme verbessern könne.
Für Emittenten könnte die Aufnahme von Staking in ETFs es ihnen ermöglichen, auf Ertrag ausgerichtete Versionen von Ethereum und anderen PoS-Token anzubieten, was die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend überfüllten Markt steigern könnte. Allerdings bleiben operative und verwahrungsmäßige Herausforderungen bestehen. Staking innerhalb von Fondsstrukturen wirft Fragen über Delegationsrechte, Slashing-Risiken und ob ETFs selbst aktive Teilnehmer an der Blockchain-Governance sein sollten, auf.
Interner Dissens und rechtliche Komplexität
Trotz der Schritte der SEC-Abteilung für Corporate Finance zu mehr Klarheit ist nicht jeder innerhalb der Behörde einverstanden. Kommissarin Caroline Crenshaw, eine von Präsident Biden ernannte Demokratin, äußerte starken Widerspruch. Sie argumentierte, dass die Mitarbeiterleitlinien rechtliche Präzedenzfälle übergehen und falsch darstellen, wie Staking-Plattformen in der realen Welt funktionieren.
Crenshaw wies darauf hin, dass mehrere Urteile auf Bundesgerichtsebene Staking-as-a-Service-Vereinbarungen - insbesondere jene, die von zentralen Mittlern betrieben werden - als Investitionsverträge eingestuft haben. Ihrer Ansicht nach versäumt es die neue SEC-Leitlinie, zwischen Selbst-Staking und Plattformen zu unterscheiden, die Benutzerfonds bündeln und passives Einkommen versprechen.
„Diese Erklärungen zeichnen ein unvollständiges Bild, das die rechtliche Lage eher verschleiert als klärt“, sagte Crenshaw. Sie warnte auch davor, dass solche Leitlinien „mehr schaden als nützen“ könnten, indem sie Marktteilnehmer falsche Sicherheit geben, besonders in Bereichen, in denen die regulatorische Durchsetzung noch im Wandel ist.
Ihre Aussage unterstreicht die anhaltenden Meinungsverschiedenheiten innerhalb der SEC über den Umgang mit Krypto-Regulierung. Die SEC hat mehrere Durchsetzungsmaßnahmen gegen Krypto-Plattformen wie Kraken und Coinbase ergriffen, weil sie ohne Registrierung Staking-Dienste als Wertpapiere angeboten haben. Crenshaws Kritik lässt vermuten, dass, obwohl die Abteilung für Corporate Finance nun einige Arten von Staking aus den Wertpapierregeln ausgeschlossen hat, die Durchsetzungspolitik möglicherweise aggressiv bleibt, wo Plattformen die Grenzen verwischen.
Staking im breiteren regulatorischen Umfeld für Krypto
Die jüngste Haltung der SEC zum Staking folgt einer ähnlichen Klarstellung bereits im März 2025 in Bezug auf das Mining bei Proof-of-Work (PoW). In diesem Fall erklärte die Behörde ebenfalls, dass selbstgesteuerte Mining-Operationen keine Wertpapierangebote darstellen, was auf einen breiteren Versuch hindeutet, dezentrale Protokolloperationen von zentralen Investitionsschemata zu unterscheiden.
Zusammen genommen deuten diese Klarstellungen auf eine Verschiebung hin, die anerkennt, dass die Teilnahme auf Protokollebene - sei es Mining oder Staking - grundsätzlich anders ist als von Vermittlern verkaufte Finanzprodukte. Diese nuancierte Herangehensweise könnte jedoch die Einhaltung für Plattformen, die in beiden Bereichen tätig sind, verkomplizieren.
Beispielsweise könnten zentralisierte Börsen und Verwahrungs-Wallets, die Benutzerfonds bündeln und im Auftrag der Benutzer staken, je nach Vermarktung dieser Dienste immer noch als Wertpapieranbieter angesehen werden. Die feine Linie zwischen selbstverwahrtem Staking und Staking-as-a-Service bleibt ein potenzieller Streitpunkt.
Abschließende Gedanken
Die jüngste Position der SEC wird wahrscheinlich die laufenden Diskussionen über Krypto-Regulierung im Kongress beeinflussen, wo mehrere Gesetzesvorschläge zur Schaffung eines umfassenden Rahmens für digitale Vermögenswerte in Betracht gezogen werden.
Klarheit über das Staking könnte auch beeinflussen, wie ausländische Regulierungsbehörden ihre Richtlinien gestalten, insbesondere in Rechtsordnungen, die oft der US-amerikanischen Führung im Wertpapierrecht folgen.
Vorerst haben ETF-Emittenten und PoS-Teilnehmer ein grünes Licht erhalten - wenn auch mit Warnsignalen aus der Behörde selbst. Da die Frist im Juli für Ethereum-ETF-Zulassungen näher rückt, wird die Branche genau beobachten, ob Staking zu einem Standardmerkmal in regulierten Finanzprodukten wird - oder im regulatorischen Schwebezustand bleibt.