SEC-Vorsitzender Paul Atkins kündigte am Dienstag an, dass die Kommission eine Token-Taxonomie umgesetzt hat, die festlegt, dass vier Kategorien von Kryptowährungen – digitale Rohstoffe, digitale Sammlerstücke, digitale Werkzeuge und Zahlungs-Stablecoins nach dem GENIUS Act – keine Wertpapiere nach Bundesrecht sind.
Die gemeinsame auslegende Leitlinie von SEC und CFTC, die sich über 68 Seiten erstreckt und gleichzeitig veröffentlicht wurde, stellt fest, dass die meisten heute gehandelten Kryptowährungen keine Wertpapiere sind, sodass nur tokenisierte traditionelle Finanzinstrumente in die Zuständigkeit der SEC fallen.
Auf dem DC Blockchain Summit in Washington, D.C., sagte Atkins: „Wir sind nicht mehr die ‚Securities and Everything Commission‘.“
Die Leitlinie stellt außerdem klar, dass Investmentverträge ein definiertes Ende haben – ein Token, der im Rahmen eines solchen Vertrags verkauft wurde, bleibt nicht unbegrenzt ein Wertpapier, sobald der Emittent alle wesentlichen Managementpflichten erfüllt, aufgegeben oder dauerhaft eingestellt hat.
Was die Taxonomie abdeckt
Nach der neuen Auslegung wird die SEC nur „digitale Wertpapiere“ – herkömmliche Instrumente wie Aktien oder Anleihen, die auf einer Blockchain abgebildet sind – als bundesrechtlichen Wertpapiergesetzen unterliegend behandeln.
Die vier ausgenommenen Kategorien umfassen Token dezentraler Netzwerke, NFTs und ähnliche Sammlerstücke, Zugangs- bzw. Berechtigungs-Tools sowie Stablecoins, die dem GENIUS Act entsprechen.
Tokens können weiterhin vorübergehend unter Wertpapiergesetze fallen, wenn sie im Rahmen eines Investmentvertrags angeboten werden, aber dieser Status endet, sobald die ausdrücklich offengelegten Verpflichtungen des Emittenten erfüllt sind.
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Drei vorgeschlagene Safe Harbors
Atkins skizzierte drei Mechanismen zur Kapitalbildung für ein bevorstehendes Regelwerk, das er „Regulation Crypto Assets“ nennt.
Die erste, eine „Startup-Ausnahme“, würde eine vierjährige Registrierungsausnahme für Projekte vorsehen, die bis zu 5 Millionen US-Dollar einwerben.
Die zweite, eine „Fundraising-Ausnahme“, würde Kapitalaufnahmen von bis zu 75 Millionen US-Dollar pro Zeitraum von 12 Monaten mit Berichtspflichten gegenüber der Kommission zulassen.
Die dritte, ein „Investmentvertrags-Safe-Harbor“, würde einen regelbasierten Standard dafür schaffen, wann ein Token nicht mehr dem Bundeswertpapierrecht unterliegt. Atkins sagte, er erwarte, dass die Kommission den vorgeschlagenen Regelentwurf „in den kommenden Wochen“ zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlichen werde.
Grenzen und Kontext
Die Leitlinie vom Dienstag ist eine auslegende Mitteilung, keine bindende Regel, und kann von künftigen Führungsgremien der Kommission geändert werden.
Atkins räumte ausdrücklich ein, dass nur der Kongress durch umfassende Marktstrukturgesetze für eine dauerhafte, verlässliche Regulierung sorgen kann.
Er sagte, das vorgeschlagene Regelwerk sei darauf ausgelegt, anhängige parteiübergreifende Gesetzesinitiativen – insbesondere den CLARITY Act – zu ergänzen, nicht zu ersetzen. Die Herkunft des Rahmens geht direkt auf Commissioner Hester Peirces Vorschlag eines Token-Safe-Harbor zurück, der erstmals im Februar 2020 vorgestellt wurde.
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