Branchenexperten sagen, dass neue gemeinsame Leitlinien der US‑Börsenaufsicht SEC und der Terminaufsicht CFTC endlich klären, wann Krypto‑Token aufhören, Wertpapiere zu sein. Sie führen einen dynamischen Rahmen ein, der die institutionelle Beteiligung sofort erweitern könnte und Projekte zwingt, die Struktur ihrer Token‑Angebote neu zu bewerten.
Die Auslegung, die am Dienstag veröffentlicht wurde, legt dar, wie digitale Assets je nach Vorliegen fortlaufender Management‑Zusagen in und aus der Wertpapierklassifizierung fallen können und damit eine langjährige Unklarheit adressiert, die das Marktverhalten in den USA geprägt hat.
Experten sagen, dynamischer Test definiert Token‑Klassifizierung neu
Die Leitlinien stellen klar, dass ein Krypto‑Asset nicht von Natur aus ein Wertpapier ist, sondern je nach Vermarktung und den von Emittenten geweckten Erwartungen mit einem „Investmentvertrag“ verknüpft sein kann.
Entscheidend ist, dass die Aufsichtsbehörden auch klarstellten, dass eine solche Einstufung nicht dauerhaft ist.
Mari Tomunen, General Counsel bei DoubleZero, sagte, der Rahmen führe zu einem grundlegenden Wandel darin, wie die rechtliche Analyse auf digitale Assets angewandt wird.
„Dies ist die Klarheit, auf die die Branche gewartet hat“, sagte sie und merkte an, dass die Auslegung konkret darlegt, wann Versprechen im Zusammenhang mit einem Token einen Investmentvertrag begründen und wann diese Beziehung enden kann.
Sie betonte jedoch, dass der Test nicht statisch ist. „Der rechtliche Test ist dynamisch. Der Investmentvertrag kann wegfallen, wenn zugesagte Meilensteine erreicht werden, aber er kann auch wieder aufleben, wenn neue Versprechen im Zusammenhang mit neuen Verkäufen eines bestehenden Tokens eingeführt werden.“
Dieser sich entwickelnde Standard könnte operative und rechtliche Herausforderungen für Token‑Emittenten schaffen, insbesondere dort, wo bereits ausgegebene Token fungibel mit neu verteilten Token bleiben, die an aktualisierte Verpflichtungen geknüpft sind.
Institutioneller Zugang soll sich nach Rohstoff‑Einstufungen erweitern
Über die rechtliche Klarheit hinaus sagen Marktteilnehmer, dass der Rahmen unmittelbare kommerzielle Auswirkungen haben könnte, insbesondere für große Finanzinstitute.
Avery Ching, Mitgründer und CEO von Aptos Labs, sagte, die gemeinsame Leitlinie löse eine entscheidende Frage rund um Aktivitäten am Sekundärmarkt.
„Dass SEC und CFTC heute gemeinsam sprechen, hat mit ihrer interpretativen Veröffentlichung dringend benötigte Klarheit gebracht“, sagte er und verwies auf die ausdrückliche Einstufung mehrerer großer Token, darunter APT, zusammen mit Bitcoin (BTC) und Ether (ETH), als digitale Rohstoffe statt als Wertpapiere.
Er fügte hinzu, dass die Auswirkungen auf Finanzdienstleistungen schnell sein könnten. „Für Assets wie APT, die ausdrücklich als digitale Rohstoffe benannt sind, ist diese Frage nun beantwortet, und die Folgen für das, was Banken, Vermögensverwalter und Börsen ihren Kunden anbieten können, werden erheblich und unmittelbar sein.“
Die Möglichkeit, bestimmte Token eher als Rohstoffe denn als Wertpapiere zu behandeln, dürfte Compliance‑Hürden senken und könnte die Einführung von Krypto‑Produkten auf traditionellen Finanzplattformen beschleunigen.
Gemeinsamer Rahmen signalisiert Wandel im US‑Regulierungsansatz
Die Leitlinien führen eine breitere Taxonomie ein, die digitale Rohstoffe, Stablecoins, Sammlerstücke, Tools und Wertpapiere umfasst, und erläutern zugleich, wie Aktivitäten wie Staking, Mining, Airdrops und Token‑Wrapping nach Bundesrecht behandelt werden.
Die Aufsichtsbehörden erklärten, der Schritt solle Kohärenz in eine fragmentierte Regulierungslandschaft bringen und die Aufsicht zwischen SEC und CFTC angleichen.
Offizielle beschrieben die Auslegung außerdem als Brücke zu weitergehenden Gesetzesinitiativen, die eine umfassende Marktstruktur für Krypto etablieren sollen.
Der koordinierte Ansatz markiert eine deutliche Abkehr von Jahren regulatorischer Unsicherheit, wobei beide Behörden ein gemeinsames Bekenntnis zu klareren Grenzen für die Branche signalisieren.
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