Griechenland will Kursgewinne aus Kryptowährungen mit 10 % besteuern – und damit niedriger als die im Juni ins Spiel gebrachten 15 %. Ein jährlicher Freibetrag von 500 Euro soll Kleinanleger entlasten. Das geht aus einem neuen Gesetzentwurf hervor.
Kernaussagen:
- Der griechische Gesetzentwurf sieht 10 % Steuer auf Krypto-Kursgewinne und einen jährlichen Freibetrag von 500 Euro vor.
- Krypto-zu-Krypto-Tausche bleiben steuerfrei, Erträge aus Staking und Lending sollen ebenfalls mit 10 % belegt werden.
- Im Juni war noch von 15 % die Rede, die Parlamentsabstimmung ist für November vorgesehen.
Griechenlands Krypto-Steuerpläne
Das Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen hat den Entwurf am späten Mittwoch zur öffentlichen Konsultation vorgelegt – eingebettet in ein größeres Paket zu Privatschulden und Finanzmärkten. Der Text ist auf der Ministeriumsseite veröffentlicht. Die Anhörung endet am 22. Oktober um 10 Uhr. Anschließend soll der Entwurf ins Parlament eingebracht und in der ersten Novemberwoche verabschiedet werden.
Privatpersonen sollen 10 % auf Gewinne aus der Übertragung von Krypto-Assets zahlen. Maßgeblich ist in der Regel die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis; bei gestaffelten Käufen ist ein Durchschnittskurs vorgesehen. Gewinne bis 500 Euro (rund 560 US-Dollar) pro Steuerjahr blieben steuerfrei. Der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes löst hingegen keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn aus.
Erträge aus Staking, Lending und Liquiditätsbereitstellung würden als Zinsen behandelt und ebenfalls mit 10 % besteuert. Auf Krypto-Verkäufe soll keine digitale Transaktionsabgabe erhoben werden. Eigene Regelungen definieren die Bewertung von geerbten oder geschenkten Beständen sowie von Token, die an Beschäftigte, Gesellschafter oder Aktionäre ausgegeben werden. Zudem öffnet der Entwurf ein 12-monatiges Zeitfenster nach Inkrafttreten des Gesetzes, in dem Steuerpflichtige frühere, bislang nicht erklärte Krypto-Gewinne nachmelden können – ohne Säumniszinsen und Strafzuschläge, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Krypto-Steuersätze in der EU
Mit 10 % würde Griechenland im EU-Vergleich zu den Niedrigsteuerländern für Krypto-Gewinne zählen. Einer Analyse zufolge würde die Abgabe im europäischen Ranking relativ weit unten liegen, während Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien Sätze von über 25 % eingeführt oder geplant haben. In Europa reichen die Sätze derzeit von etwa 8 % bis 30 %, ein einheitliches EU-Regime gibt es nicht.
Griechische Regierungsvertreter haben bislang nicht beziffert, welches Steueraufkommen sie sich von der neuen Regelung versprechen. Ein Großteil der heimischen Anleger nutzt Plattformen außerhalb Griechenlands, was die Schätzung des inländischen Marktvolumens erschwert. Die neuen EU-Meldepflichten nach DAC8 sind am 1. Januar in Kraft getreten. Sie verpflichten Krypto-Dienstleister, Kunden- und Transaktionsdaten zu erheben, die die Steuerbehörden ab 2027 grenzüberschreitend austauschen sollen.
Das Ministerium betont, die Regeln würden eine bislang bestehende Rechtslücke schließen und den Steuerpflichtigen mehr Rechtssicherheit geben. Der Entwurf kann sich vor der Abstimmung im Parlament jedoch noch ändern.
Frühere Krypto-Pläne
Bereits im Juni hatten zwei Regierungsvertreter erklärt, das Finanzministerium arbeite an einer 15%igen Kapitalertragsteuer auf Krypto, ebenfalls mit einem jährlichen Freibetrag von 500 Euro.
Ein ranghoher Beamter sagte damals, Ziel sei es, Kryptowährungen überhaupt systematisch in das nationale Steuergesetz zu integrieren, das bislang keinen umfassenden Rahmen für deren Besteuerung kennt. Die damalige Skizze sah vor, individuelles Krypto-Mining steuerlich zu verschonen, während Mining durch registrierte Unternehmen erfasst werden sollte. Warum der jetzt veröffentlichte Entwurf einen niedrigeren Satz von 10 % vorsieht, geht aus der Mitteilung des Ministeriums nicht hervor.
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