Griechenland will Kursgewinne aus Kryptowährungen mit 10 % besteuern – und nicht mit 15 %, wie Regierungsvertreter im Juni in Aussicht gestellt hatten. Ein Gesetzentwurf sieht zudem einen jährlichen Freibetrag von 500 Euro vor.
Wichtigste Punkte:
- Der Entwurf sieht 10 % Steuer auf Krypto-Kursgewinne vor und einen jährlichen Freibetrag von 500 Euro.
- Tausch von Krypto zu Krypto bleibt steuerfrei; Erträge aus Staking und Lending werden ebenfalls mit 10 % belegt.
- Im Juni war noch von 15 % die Rede; die Parlamentsabstimmung ist für November geplant.
Kryptosteuer in Griechenland
Das Ministerium für Nationale Wirtschaft und Finanzen hat den Gesetzentwurf am späten Mittwoch im Rahmen eines größeren Pakets zu privater Verschuldung und Finanzmärkten zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Die Konsultation endet am 22. Oktober um 10 Uhr. Das Ministerium will den Entwurf anschließend dem Parlament zuleiten und ihn in der ersten Novemberwoche zur Abstimmung stellen.
Privatpersonen sollen 10 % auf Gewinne aus der Übertragung von Krypto-Assets zahlen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel die Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis; bei gestaffelten Käufen wird ein durchschnittlicher Einstandspreis zugrunde gelegt. Gewinne bis 500 Euro (rund 560 Dollar) pro Steuerjahr bleiben steuerfrei. Der Tausch eines Krypto-Assets gegen ein anderes löst keinen steuerpflichtigen Gewinn aus.
Erträge aus Staking, Lending und Liquiditätsbereitstellung werden als Zinseinkünfte behandelt und ebenfalls mit 10 % besteuert. Verkäufe von Kryptowerten unterliegen nicht der griechischen digitalen Transaktionsabgabe. Separate Vorschriften regeln die Bewertung von geerbten oder geschenkten Beständen sowie von Krypto, das Beschäftigten, Partnern oder Anteilseignern zugeteilt wird. Zudem eröffnet der Entwurf ein 12-monatiges Zeitfenster nach Inkrafttreten des Gesetzes, in dem Steuerpflichtige frühere Gewinne aus Veräußerungen nachmelden können – ohne Strafen oder Zinsen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Kryptosteuer im EU-Vergleich
Eine Abgabe von 10 % würde Griechenland im EU-Vergleich in die Gruppe der Länder mit eher niedrigen Kryptosteuersätzen einordnen. In Deutschland, Frankreich und Italien liegen die Sätze bereits über 25 % oder sind in dieser Größenordnung geplant. Innerhalb Europas reichen die Steuersätze von etwa 8 % bis 30 %; ein einheitliches EU-Regime gibt es bislang nicht.
Die griechische Regierung hat bislang keine Prognose abgegeben, welche Mehreinnahmen die neue Steuer bringen könnte. Viele griechische Anleger nutzen Plattformen mit Sitz im Ausland, was die Abschätzung der inländischen Marktgröße erschwert. Die EU-Meldepflichten nach der Richtlinie DAC8 sind am 1. Januar in Kraft getreten. Sie verpflichten Krypto-Dienstleister, Kunden- und Transaktionsdaten zu erheben, die die Steuerbehörden ab 2027 gegenseitig austauschen sollen.
Das Ministerium argumentiert, die neuen Regeln schlössen eine rechtliche Lücke und schafften mehr Planungssicherheit für Steuerpflichtige. Der Entwurf kann sich jedoch bis zur endgültigen Verabschiedung im Parlament noch ändern.
Frühere Pläne für Kryptobesteuerung
Im Juni hatten zwei Regierungsvertreter erklärt, das Finanzministerium bereite eine Kapitalertragsteuer von 15 % auf Krypto-Gewinne vor – ebenfalls mit einem Freibetrag von 500 Euro.
Ein ranghoher Beamter sagte damals, Ziel sei es, Kryptowährungen überhaupt systematisch im nationalen Steuerrecht zu verankern, das bislang keinen umfassenden Rahmen für deren Besteuerung kennt. Der damalige Plan sah vor, private Krypto-Miner zu verschonen, während Mining-Aktivitäten von registrierten Unternehmen erfasst werden sollten. Warum das Ministerium nun einen niedrigeren Satz von 10 % vorschlägt, geht aus der aktuellen Ankündigung nicht hervor.
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