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USDC wird zum ersten Stablecoin, der die neuen kanadischen Kryptoregeln erfüllt
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USDC wird zum ersten Stablecoin, der die neuen kanadischen Kryptoregeln erfüllt

Dec, 06 2024 19:19
USDC wird zum ersten Stablecoin, der die neuen kanadischen Kryptoregeln erfüllt

USDC wurde der erste Stablecoin, der Kanadas neu eingeführte Vorschriften für digitale Vermögenswerte einhält, wie Circle diese Woche angekündigt hat. Diese Konformität gewährleistet, dass USDC, der 1:1-Wert zum US-Dollar halten soll, nun auf kanadischen Krypto-Börsen gehandelt werden kann. Die neuen Vorschriften verlangen die Entfernung nicht konformer Stablecoins bis zum 31. Dezember.

Dante Disparte, Circle’s Chief Strategy Officer und Leiter der globalen Richtlinien, hebt diese Errungenschaft als Beweis für das Engagement des Unternehmens für die Regulierung hervor.

"Die Initiative der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden zur Schaffung eines regulatorischen Rahmens für digitale Vermögenswerte stärkt die Vertrauenswürdigkeit digitaler Märkte und festigt die Abhängigkeit von USDC im wachsenden digitalen Umfeld Kanadas", bemerkte er.

Zeitgleich mit dieser Ankündigung hat Circle eine Runde von Kündigungen eingeleitet, weniger als 6% seiner Belegschaft wurden abgebaut, wie von Bloomberg berichtet. Ein Circle-Sprecher gab an, dass die Kürzungen eine übliche Praxis seien und eine strategische Überprüfung von Investitionen und Ausgaben widerspiegelten. "Wir bewerten kontinuierlich unsere Teams und Infrastruktur, um Wachstumsbereiche zu identifizieren und gleichzeitig geringe Reduzierungen andernorts vorzunehmen", sagte der Sprecher.

Bereits im Sommer sicherte sich USDC, zusammen mit Circles eurogebundenem Stablecoin EURC, auch die Einhaltung der Vorschriften des Europäischen Marktes für Krypto-Assets (MiCA). MiCA, das ab Dezember 2024 umgesetzt wird, wird Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und die Umweltauswirkungen von Krypto-Assets auferlegen.

Es zielt auf finanzielle Fehlverhalten wie Marktmanipulation und Geldwäsche ab, während es Stablecoin-Emittenten unter die Aufsicht der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde mit ausreichenden flüssigen Reserven als Voraussetzung stellt.

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