Stablecoin-Emittenten bleiben sechs Monate für Regeln, die noch niemand geschrieben hat

Stablecoin-Emittenten bleiben sechs Monate für Regeln, die noch niemand geschrieben hat

US-Finanzaufseher haben die GENIUS Act-Ein-Jahresfrist am 18. Juli verstreichen lassen, ohne eine einzige finale Stablecoin-Regel zu veröffentlichen – und lassen Emittenten damit nur noch ein halbes Jahr zur Vorbereitung.

Zentrale Punkte:

  • Fünf Bundesbehörden haben die gesetzliche Frist erreicht, während sämtliche wesentlichen Stablecoin-Regelwerke noch im Entwurfsstadium verharren.
  • Das Inkrafttreten im Januar 2027 ist gesetzlich fix und verschiebt sich nicht – damit schrumpft der Vorlauf für Unternehmen, die Stablecoins auflegen wollen.
  • Streit über tokenisierte Reserveanlagen und die Rolle der US-Bundesstaaten in der Aufsicht ist ungelöst; Kommentierungsfristen laufen bis in den August hinein.

GENIUS-Act-Regelsetzung bei fünf Behörden ins Stocken geraten

Fünf Bundesbehörden haben zum Jahrestag des Gesetzes nur Entwürfe statt verbindlicher Verordnungen vorgelegt, wie Einreichungen der Behörden zeigen. Keine der Institutionen hat das übliche Notice-and-Comment-Verfahren rechtzeitig abgeschlossen. Abschnitt 13 des Gesetzes verpflichtete das Finanzministerium (Treasury), das Office of the Comptroller of the Currency (OCC), die Einlagensicherung FDIC, die US-Notenbank Federal Reserve und die National Credit Union Administration, die Regeln binnen eines Jahres fertigzustellen. Einige Pakete waren ohnehin nicht mehr zu halten: Ein gemeinsamer Entwurf zur Kundenidentifizierung ist noch bis 21. August zur Stellungnahme offen, eine FDIC-Regel zur Geldwäscheprävention bis 4. August.

Präsident Donald Trump hatte das Gesetz am 18. Juli 2025 unterzeichnet. Es legt Vorgaben für Reserven, Rücknahme, Transparenz und Lizenzen von Zahlungs-Stablecoin-Emittenten fest. Der Kongress verzichtete allerdings auf jede Sanktion für Aufseher, die die Regelsetzungsfrist reißen, schrieb keinen Ausweichzeitplan fest und ließ die materiellen gesetzlichen Anforderungen unverändert in Kraft.

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BlackRock und Kevin Warsh prägen die Verzögerung

Die Behörden müssen sich weiterhin mit scharfen Einwänden jener Institute auseinandersetzen, die sie regulieren sollen. BlackRock forderte das OCC auf, eine mögliche Obergrenze von 20 % für tokenisierte Reserveanlagen zu streichen. Das Risiko werde durch Kreditqualität und Liquidität bestimmt, nicht durch eine starre Quote, argumentiert der Vermögensverwalter. Zudem verlangt BlackRock eine schriftliche Bestätigung, dass qualifizierte Treasury-ETFs als Bestandteile eines Stablecoin-Reservepools zulässig sind.

Fed-Chef Kevin Warsh sagte Abgeordneten im Repräsentantenhaus am 14. Juli, die Notenbank dränge auf eine schnelle Veröffentlichung ihres Regelpakets – vier Tage später lag noch kein finaler Text vor.

Unklar bleibt auch die Rolle der Bundesstaaten. Das Finanzministerium hat den Prüfmaßstab noch nicht finalisiert, nach dem beurteilt wird, wann ein staatliches Aufsichtsregime als „im Wesentlichen gleichwertig“ mit dem Bundesrahmen gilt. Diese Einstufung entscheidet darüber, ob Emittenten mit ausstehenden Stablecoins von höchstens 10 Milliarden US-Dollar unter staatlicher Aufsicht verbleiben dürfen. New York hat bereits einen Rahmen vorgelegt, der ausdrücklich darauf zielt, diese Hürde zu nehmen.

Countdown für Stablecoin-Compliance bis Januar 2027

Die verpasste Frist verschiebt den Start des gesetzlichen Rahmens nicht. Nach Abschnitt 20 müssen sich Emittenten an die Vorgaben halten – je nachdem, was früher eintritt – ab dem 18. Januar 2027 oder 120 Tage, nachdem die Hauptaufsichten ihre Regeln finalisiert haben. Der Stablecoin-Markt überschritt im April die Marke von 300 Milliarden US-Dollar. Anbieter müssen ihre Reservepolitik, Rücknahmeprozesse und Kundenprüfungen nun an Vorgaben ausrichten, deren endgültiger Wortlaut noch offen ist.

Im Kongress hatte man die Verzögerung seit Langem kommen sehen. Der republikanische Abgeordnete Bryan Steil aus Wisconsin drängte Behördenvertreter bereits im Dezember, die Frist einzuhalten – und verwies auf frühere Fälle, in denen Aufseher ohne Konsequenzen gesetzliche Termine überschritten hatten.

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